Kirchenrecht - Recht, Strukturen, Freiräume
Als menschliche Gemeinschaft und Organisation ist die Kirche unmittelbar von zwei Rechtssystemen betroffen, die nicht selten in Spannungen geraten: Da ist zum einen das Recht, das sich die Kirche selbst gibt, zum anderen das Recht, mit dem der Staat die Religionsgemeinschaften und ihr Verhältnis zueinander regelt. Das Fach Kirchenrecht führt in beide ein und erklärt die innerkirchlichen wie die staatskirchenrechtlichen Strukturen in der Schweiz. Es behandelt Fragen wie Kirchenzugehörigkeit, Amtsverständnis, die Rechte der unterschiedlichen Mitglieder des Gottesvolks und nicht zuletzt das kirchliche Eherecht.