
Kirchliche Verfahren zur Nichtigerklärung einer Ehe
Trotz hoher Scheidungsziffer verteidigt das Lehramt der katholischen Kirche die Unauflöslichkeit der gültigen und sakramentalen Ehe. Das Kirchenrecht bietet geschiedenen Katholik:innen als einzigen Weg zu einer neuen Ehe die kirchenamtliche Feststellung, dass die frühere Eheschliessung in der rückblickenden Prüfung nicht gültig zustande gekommen ist.
Was sind die Gründe, deretwegen eine Eheschliessung für ungültig erklärt wird? Wie läuft ein solches Ehenichtigkeitsverfahren ab? Für wen eignet es sich?
Bei diesem «Salon Theologie» geht es um einen echten «Dauerbrenner» des Kirchenrechts – verbunden mit spannenden Einsichten in seine Geschichte und Gegenwart.
Dienstag, 28. Februar 2023 ¦ 19-20.30 Uhr
Urs Brosi, lic. iur. can., Generalsekretär der Röm.-Kath. Zentralkonferenz der Schweiz, Dozent für Kirchenrecht am Studiengang Theologie, im Nebenamt Diözesanrichter am Offizialat des Bistums Basel